Personalpolitik

Die beiden deutschen Staaten befanden sich in den Nachkriegsjahren beim Aufbau staatlicher Verwaltungsstrukturen in einem Dilemma. Einerseits galt es, einen personellen Neustart nach dem Nationalsozialismus in die Wege zu leiten. Andererseits waren viele Verwaltungsexperten Teil des NS-Regimes sowie NSDAP-Mitglieder gewesen. Sollten demnach Verbindungen zum „Dritten Reich“ als Ausschlusskriterium für eine Einstellung dienen oder konnte auf das Expertenwissen der alten Fachkräfte nicht verzichtet werden?

 

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