Entnazifizierung
Was bedeutete Entnazifizierung?
Auf der Potsdamer Konferenz 1945 beschlossen die Alliierten unter anderem die Entnazifizierung Deutschlands. Sie einigten sich auf das Ziel, über die strafrechtliche Verfolgung von NS-Verbrechern hinaus, das öffentliche Leben und speziell die Verwaltungsbehörden im besiegten und besetzten Deutschland von nationalsozialistischem Denken und nationalsozialistischen Einflüssen zu befreien, legten aber kein einheitliches Verfahren fest.
Als NS-belastet eingestufte Personen sollten möglichst aus den öffentlichen Ämtern entfernt werden. Das zentrale Kriterium, um festzustellen, wer zu welchem Grad als belastet gelten konnte, war zum einen die Zugehörigkeit zu NS-Organisationen. Dazu zählten vor allem NSDAP, SA, SS und Gestapo, aber auch beispielsweise das NS-Kraftfahrkorps oder das NS-Fliegerkorps. Auch unabhängig hiervon wurden zum anderen Personen entlassen, die eine herausgehobene Stellung in der Wehrmacht, im Staatsdienst oder in der Wirtschaft – hier vor allem bei Unternehmen, an denen die NSDAP oder das „Dritte Reich“ beteiligt waren –innegehabt hatten. Personen, welche die Alliierten als Hauptbelastete einstuften, wurden zunächst ohne Gerichtsverfahren interniert. Die Überprüfung auf etwaige Belastungen fand auf zwei Wegen statt. Die Besatzungsmächte kontrollierten zum einen die schriftlichen Überlieferungen der NS-Organisationen anhand von beschlagnahmten Mitgliederkarteien. Zum anderen wurde die Mehrzahl der Deutschen verpflichtet, Fragebögen zu ihrer persönlichen und beruflichen Vergangenheit im „Dritten Reich“ zu beantworten.
Die so erlangten Informationen bildeten die Basis der Entnazifizierungsverfahren, die über die NS-Belastung einzelner Personen und die daraus folgenden Konsequenzen entschieden. Im Verlauf der Entnazifizierung gab es sowohl Änderungen am Verfahren selbst, als auch daran, wer für die Durchführung verantwortlich war.
Frederik Schetter