Aufbau und Organisation
Wurden Verwaltungsstrukturen aus der NS-Zeit übernommen?
Im NS-System war das Reichsministerium des Innern (RMI) für die Innenverwaltung und die Polizei, die ein wichtiges Instrument des Terrors war, zuständig. Seit August 1943 unterstand es dem Reichsführer SS und Chef der Deutschen Volkspolizei Heinrich Himmler. Die wie ein eigenes Ressort geführte Gesundheitsabteilung beaufsichtigte das gesamte Gesundheitswesen und war somit auch an der nationalsozialistischen Rasse- und Eugenikpolitik beteiligt. Aus diesen Gründen und weil das RMI an der Kriegsplanung beteiligt gewesen war, galt es 1945 bei den alliierten Besatzungsmächten als vollständig diskreditiert.
Während der NS-Zeit mussten die Länderverwaltungen ihre Kompetenzen an das RMI abtreten. Um eine erneute Zentralisierung der Macht in den Händen eines Ministeriums zu vermeiden, begannen die westlichen Besatzungsmächte damit, die Verwaltungsstrukturen zunächst auf Kommunal- und anschließend auf Länderebene aufzubauen. Vorbild für den Verwaltungsaufbau des neuen Bundesministeriums des Innern war das Innenministerium der Weimarer Republik, bei dem die polizeilichen Kompetenzen noch bei den einzelnen Ländern, also auf föderaler Ebene, gelegen hatten.
Auch die sowjetische Besatzungsmacht lehnte die Wiederherstellung der Reichsministerien ab. Der Aufbau der Deutschen Verwaltung des Innern (DVdI) und des Ministeriums des Innern (MdI) erfolgte unter Kontrolle der Sowjetischen Militäradministration (SMAD). 1952 gab es eine Verwaltungsreform, bei der die Länder der DDR abgeschafft und die einzelnen Kreise in neue Bezirke eingeteilt wurden. Die bisherigen Aufgaben der Landesregierungen wurden im Sommer 1952 faktisch von den neuen Bezirksleitungen übernommen. Die Länderkammer wurde offiziell erst 1958 aufgelöst. Dennoch war damit 1952 eine zentralstaatliche Struktur bis auf die Ebene der Kreise erreicht. 1957 wurde durch ein neues Gesetz der Aufbau eines von der SED gelenkten Zentralstaates abgeschlossen.
Anne Sebastian
Über Verwaltungsstrukturen
Dr. Frieder Günther
Historiker am Institut für Zeitgeschichte München - Berlin