Aufbau und Organisation
Welche Veränderungen gab es in den Zuständigkeiten?
Die Aufgaben des Bundesministeriums des Innern (BMI) änderten sich beinahe mit jeder neuen Regierung. Bestimmte Kompetenzen mussten an bereits existierende oder neu gegründete Bundesministerien abgegeben werden, dafür wurden Abteilungen anderer Ministerien in die eigene Behördenstruktur integriert oder komplett neu eingerichtet.
Beispielsweise wurde die Abteilung „Öffentliche Sicherheit“ erst im Laufe des Jahres 1951 ins Leben gerufen, weil die Bundesrepublik von den Alliierten erst im September 1950 die Erlaubnis zum Aufbau eines Bundeskriminalamtes, eines Bundesamtes für Verfassungsschutz, eines Bundesgrenzschutzes sowie von kasernierten Bereitschaftspolizeien in den Ländern bekam. Um die steigenden Aufgaben weiterhin bewältigen zu können, wurde 1956 die Abteilung „Zivilschutz“ neu gegründet.
1961 ging der Bereich „Gesundheitswesen“ an das neu entstandene Bundesministerium für Gesundheit und das bereits bestehende Bundesministerium für Arbeit erhielt den Bereich „Sozialwesen“. In den 1960er Jahren ging die Kompetenz für Wissenschaft an neu entstandene Bundesministerien über. Neue Zuständigkeiten des BMI betrafen unter anderem die Raumordnung (1957 und erneut 1965), die Datenverarbeitung (1967), den Umweltschutz (1970) oder die Frage der Vertriebenen (1970).
Im Ministerium des Innern (MdI) gab es im Laufe der 1950er Jahre – sowohl im zivilen Teil des Ressorts als auch im Bereich der „Bewaffneten Organe“ – viele strukturelle Veränderungen. Bereits 1950 übernahm die Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei (HVDVP) die Hauptabteilung „Haftsachen“ (später Strafvollzug) vom Justizministerium. Es wurden auch neue Hauptabteilungen geschaffen oder an andere Ministerien übergeben. So musste das MdI zum Beispiel dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) und der 1956 neu gegründeten Nationalen Volksarmee (NVA) einige Kompetenzen überlassen. 1962 wurde die Hauptverwaltung schließlich aufgelöst und ihre Abteilungen ins MdI eingegliedert.
Die Zuständigkeit für die kommunalpolitische Anleitung sowie für die Kaderpolitik des Staatsapparates wechselte in den 1950er Jahren sehr oft zwischen dem MdI und dem Ministerrat bzw. der „Koordinierungs- und Kontrollstelle für die Arbeit der Verwaltungsorgane“. 1960 übernahm der Ministerrat hierfür endgültig die Verantwortung. Bereits 1955 wurde der Bereich „Staatliches Eigentum“ des MdI an das Finanzministerium der DDR abgegeben. Die „klassischen“ Bereiche der Inneren Verwaltung des MdI – wie die Abteilung für Bevölkerungspolitik, das Personenstandwesen sowie Asylfragen – wurden 1953 in einem „Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten“ zusammengeführt; dieses 1955 aber wieder aufgelöst. Seither bildete die Innere Verwaltung eine eigene Hauptabteilung.
Anne Sebastian