Aufbau und Organisation
Welche Aufgaben hatten die Innenministerien?
Auf der Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder der Bundesrepublik Deutschland im Juli 1949 wurden unter anderem die grundlegenden Aufgaben des Bundesministeriums des Innern (BMI) festgelegt.
Als Organ für allgemeine Staatsaufgaben lagen seine wichtigsten innenpolitischen Kompetenzen anfangs erstens im Bereich der Verfassung, dem Staatsrecht und der Verwaltung, zweitens in der inneren Sicherheit, drittens beim Gesundheits- und Sozialwesen, viertens im kulturellen Bereich, einschließlich Medien, Wissenschaft und Sport, fünftens bei der Erarbeitung des Beamtenrechtes sowie des öffentlichen Dienstes und sechstens beim Zivilschutz. In späteren Jahren kamen noch weitere Aufgaben hinzu oder wurden an neu entstehende Ministerien abgegeben (siehe Aufbau und Organisation Frage 3).
In der DDR umfasste das Ministerium des Innern (MdI) zwei unterschiedliche Bereiche: zum einen die „Bewaffneten Organe“ und zum anderen die zivilen Verwaltungen und wissenschaftlichen Dienste, die zwischen 1953 und 1955 dem „Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten“ des MdI unterstanden. Innerhalb der Bewaffneten Organe gab es drei Hauptverwaltungen: die Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei (HVDVP), die Hauptverwaltung zum Schutz der Volkswirtschaft und die Hauptverwaltung für Ausbildung, seit 1952 in Kasernierte Volkspolizei (KVP) umbenannt.
Der Bereich der Inneren Verwaltung umfasste im Herbst 1949 dagegen zunächst die vier Hauptabteilungen „Staatliche Verwaltung“, „Personal“, „Amt zum Schutze des Volkseigentums“ und „Archivwesen“ sowie die Abteilung „Allgemeine Verwaltung/Haushalt“. Zum Bereich der wissenschaftlichen Dienste gehörten die drei Bereiche „Archiv“, „Meteorologie/Hydrologie“ sowie „Vermessung/Kartografie“.
Anne Sebastian
Aufgaben und Funktionen des BMI
Dr. Dominik Rigoll
Historiker am Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam