11. November: Die Provisorische Volkskammer der DDR beschließt das „Gesetz über den Erlaß von Sühnemaßnahmen und die Gewährung staatsbürgerlicher Rechte für ehemalige Mitglieder und Anhänger der Nazipartei und Offiziere der faschistischen Wehrmacht“. Betreffenden Personen wird unter anderem das Recht, im öffentlichen Dienst sowie in den demokratischen Organisationen tätig zu sein, zugesprochen.