1970

Gesetz über die Zivilverteidigung der DDR

Flagge der DDR-Zivilverteidigung

Quelle: Wikimedia Commons

16. September: Die Volkskammer beschließt das "Gesetz über die Zivilverteidigung der DDR". Die Zivilverteidigung untersteht formal weiterhin dem Ministerium des Innern und erstreckt sich auf weite Bereiche des Staates, der Wirtschaft und der Gesellschaft.