Im August 1939 ernennt Hitler den Reichsinnenmister Wilhelm Frick zum "Generalbevollmächtigten für die Reichsverwaltung". Das bedeutet eine Erweiterung der Kompetenzen für das Reichs-
und Preußische Ministerium des Innern. Frick sollte die deutsche Verwaltung für den Krieg bereitmachen. In seinem Aufgabengebiet durfte er Rechtsverordnungen erlassen, die von bestehenden Gesetzen abweichen konnten. Als Generalbevollmächtigter ist Frick sowohl Mitglied im Ministerrat, als auch im so genannten „Dreierkollegium“ zusammen mit dem Generalbevollmächtigten für die Wirtschaft und dem Chef des Oberkommandos der Wehrmacht. Nach dem deutschen Einmarsch in Polen übernimmt Frick die gesamte nichtmilitärische Verwaltung.