Angesichts des sich zuspitzenden Ost-West-Konflikts lässt der Nationale Verteidigungsrat der DDR zentrale Anweisungen für den Verteidigungszustand erarbeiten. Das Ministerium für Staatssicherheit legt daraufhin in der Direktive 1/67 wesentliche Aufgaben und Tätigkeiten für den Mobilmachungsfall fest, unter anderem die geplante Inhaftierung Oppositioneller in Isolationslagern.