1951

Bundestag beschließt „131er-Gesetz“

Immatrikulationskarte für einen Beamten in Rheinland-Pfalz

FotografIn: Ginko Cidre / Quelle: Wikimedia Commons

Der Bundestag erlässt das „Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen“. Mit dem sogenannten „131er-Gesetz“ wird die Rechtsstellung von Beamten des „Dritten Reiches“ gegenüber der Bundesrepublik geregelt.