Januar: Die Bundesrepublik beginnt mit der juristischen Aufarbeitung der NS-Verbrechen. Die entscheidende Voraussetzung dafür bildet das Gesetz Nr. 13 des Alliierten Kontrollrates mit Wirkung vom 1. Januar. Es hebt die Bestimmungen auf, die bis dato die Zuständigkeit deutscher Gerichte bei der Verfolgung von NS-Verbrechen beschränkten.