1950

Beginn der juristischen Aufarbeitung von NS-Verbrechen

Propagandaplakat der Alliierten 1945

FotografIn: unbekannt / Quelle: Wikimedia Commons

Januar: Die Bundesrepublik beginnt mit der juristischen Aufarbeitung der NS-Verbrechen. Die entscheidende Voraussetzung dafür bildet das Gesetz Nr. 13 des Alliierten Kontrollrates mit Wirkung vom 1. Januar. Es hebt die Bestimmungen auf, die bis dato die Zuständigkeit deutscher Gerichte bei der Verfolgung von NS-Verbrechen beschränkten.