1968

Verabschiedung der Notstandsgesetzgebung

Fotograf: Jens Gathmann, Quelle: Bundesregierung, B 145 Bild-00016877

30. Mai: Der Bundestag beschließt die Einführung einer Notstandsverfassung als Ergänzung zum Grundgesetz. Diese erweitert die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Verteidigungsfall, bei inneren Unruhen oder Naturkatastrophen und ermöglicht unter anderem einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren.