Personalpolitik

Das Gründungspersonal des BMI war größtenteils auf Grundlage von Vorschlagslisten und Empfehlungen ausgewählt worden. Doch bereits ab 1950 wurden die Bewerbungsverfahren zunehmend formalisiert. Hier übte vor allem Hans Ritter von Lex, als erster Staatssekretär und zunächst Leiter der Zentralabteilung im BMI, großen Einfluss auf die Personalpolitik der Anfangsjahre aus. Die Auswahlkriterien beruhten auf den Fähigkeiten der Bewerberinnen und Bewerber, deren Berufserfahrung und den Abschlussnoten im Studium. Teils wurden die Auswahlkriterien der Stelle angepasst, die es zu besetzen galt. Durch die Kriegsjahre körperlich „schwergeschädigte“ Personen wurden nach einer Quotenregelung bevorzugt eingestellt. Obwohl das Grundgesetz festgeschriebene Quoten bezüglich der konfessionellen Zugehörigkeit verbot, spielte diese unter der Hand durchaus eine Rolle. Vereinzelt wurde auch eine berufliche Benachteiligung zu Zeiten des Nationalsozialismus als Argument für eine Wiedereinstellung in den Staatsdienst gewertet – wie bei Dorothea Karsten. Generell wurden NS-Verfolgte jedoch nicht bevorzugt eingestellt. Entscheidend war auch in diesem Fall die „fachliche und charakterliche“ Eignung. Eine frühere NSDAP-Mitgliedschaft war kein grundsätzliches Ausschlusskriterium für eine Anstellung. Je höher die Position, desto sensibler wurde jedoch auf eine mögliche NS-Belastung geachtet. Trotzdem war die Frage nach einer NSDAP-Mitgliedschaft im Zuge eines Einstellungsverfahrens nur eine unter vielen. Wer über Verwaltungserfahrung vor 1945 verfügte, galt fachlich stets als besonders geeignet für eine Einstellung.

In der DDR wurde weit stärker als in der Bundesrepublik darauf geachtet, ehemaligen Angehörigen der NSDAP den Zugang in staatliche Angestelltenverhältnisse zu verwehren. Die Identifikation der Bewerberinnen und Bewerber mit den politischen Überzeugungen der SED war für eine Anstellung im sicherheitspolitischen Bereich eine unbedingte Voraussetzung. Auftretende Zweifel an der ideologischen Zuverlässigkeit einer Person konnten zur Entlassung führen. Zudem hatte das Ministerium für Staatssicherheit Einfluss auf die Personalauswahl. Die Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei galt innerhalb des MdI mit ihren Zuständigkeiten beispielsweise für die Kriminalpolizei oder den Strafvollzug als besonders sensibler Bereich. Bereits die Richtlinien der Vorgängerorganisation DVdI aus dem Jahr 1948 unterschieden bei der Personalauswahl für den Polizeidienst drei Gruppen: „Aktive Antifaschisten" und „Opfer des Faschismus" galten als „besonders geeignet“. Auch alle „unbescholtenen Männer und Frauen“ wurden zu jener Gruppe gezählt. Ehemalige Angehörige der Wehrmacht und von NS-Verbänden wie der Arbeitsfront konnten als „bedingt zugelassen“ auf eine Anstellung hoffen. „Ausgeschlossen“ vom Polizeidienst waren zunächst all jene, die der NSDAP, der SA oder der SS angehört hatten.

David Schwalbe

Das erste Kabinett Adenauer während einer Kabinettssitzung im Museum König in Bonn, 2.v.l.: Innenminister Gustav Heinemann, 2.Oktober 1949

Fotograf: Georg Munker / Quelle: Bundesregierung B 145 Bild-00049046

Das erste Kabinett Adenauer während einer Kabinettssitzung im Museum König in Bonn, 2.v.l.: Innenminister Gustav Heinemann, 2.Oktober 1949
Plenarsitzung der Volkskammer am 15. November 1950. Vordere Reihe 4.v.l.: Innenminister Karl Steinhoff.

Fotograf: Horst Sturm / Quelle: Bundesarchiv Bild 183-08618-0010

Plenarsitzung der Volkskammer am 15. November 1950. Vordere Reihe 4.v.l.: Innenminister Karl Steinhoff.

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Dr. Frieder Günther
Historiker am Institut für Zeitgeschichte München - Berlin

Dr. Franziska Kuschel
Historikerin am Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam

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